Terminauswahl
Preise |
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Erster Tag |
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ÖBV-Mitglieder pro TN: | € 495,00 exkl. 20% USt. |
aktueller Mandant Heid & Partner pro TN: | € 495,00 exkl. 20% USt. |
AG, Ausführende und Planer (Nichtmitglieder) pro TN: | € 640,00 exkl. 20% USt. |
Beratende Berufsgruppen und Vertreter von Dienstleistern pro TN: | € 1025,00 exkl. 20% USt. |
Zweiter Tag |
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ÖBV-Mitglieder pro TN: | € 1.175,00 exkl. 20% USt. |
aktueller Mandant Heid & Partner pro TN: | € 1.175,00 exkl. 20% USt. |
AG, Ausführende und Planer (Nichtmitglieder) pro TN: | € 1.600,00 exkl. 20% USt. |
Beratende Berufsgruppen und Vertreter von Dienstleistern pro TN: | € 2.350,00 exkl. 20% USt. |
Beide Tage |
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ÖBV-Mitglieder pro TN: | € 1.500,00 exkl. 20% USt. |
aktueller Mandant Heid & Partner pro TN: | € 1.500,00 exkl. 20% USt. |
AG, Ausführende und Planer (Nichtmitglieder) pro TN: | € 1.900,00 exkl. 20% USt. |
Beratende Berufsgruppen und Vertreter von Dienstleistern pro TN: | € 3.050,00 exkl. 20% USt. |
Gruppenrabatt auf Anfrage unter office@bautechnik.pro.
Anmeldeschluss
Der Anmeldeschluss ist der 17. Oktober 2024.
Zahlungs- & Stornobedingungen
Die angegebenen Teilnahmegebühren sind spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung fällig. Jede Teilnahme kann schriftlich (per E-Mail oder ein-geschriebenem Brief) bis zum Anmeldeschluss kostenfrei storniert werden. Nach Anmeldeschluss (14 Tage vor der Veranstaltung) wird bis 3 Tage vor der Veranstaltung eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Ab 2 Tagen vor der Veranstaltung werden bei einer Stornierung bzw. bei Nichterscheinen 100% der Teilnahmegebühren verrechnet (gilt auch im Falle von Krankheit). Es ist jedoch jederzeit die Nominierung eines Ersatzteilnehmers möglich.
Der Anmeldende stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebe-ne E-Mail-Adresse übersandt.
Es gelten, so nicht anders vereinbart, die Geschäftsbedingungen der Österreichischen Bautechnik Veranstaltungs GmbH.
Haftung & Schadensersatz
Die Haftung der ÖBV für die von ihm vertriebenen Produkte wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Insbesondere haftet die ÖBV nur für Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten der ÖBV verursacht wurden. Zudem wird die Höhe von Schadenersatzansprüchen, aus welchem Rechtsgrund auch immer, mit dem Rechnungsbetrag der Ware begrenzt.